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Regeste

Nachlassvertrag mit Vermögensabtretung.
Erstreckung der Pfandhaft auf die Mietzinserträgnisse (Art. 806 ZGB).
1. Rekurslegitimation der Liquidatorin (E. 1).
2. Die Frage, ob sich die Pfandhaft auch beim Nachlassvertrag mit Vermögensabtretung im Sinne von Art. 806 ZGB auf die Mietzinserträgnisse erstrecke, kann nicht im Beschwerdeverfahren entschieden werden (E. 2).
3. Enthält der Kollokationsplan keinen Entscheid darüber, ob sich die Pfandhaft auf die Mietzinserträgnisse erstrecke, so ist er nachträglich zu ergänzen und neu aufzulegen (E. 3).

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Referenzen

Artikel: Art. 806 ZGB