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Regeste

Pfändung eines umstrittenen Lohnes.
Die Betreibungsinstanzen sind nicht zuständig, um die umstrittene Höhe der Lohnforderung des Betriebenen gegenüber seinem Arbeitgeber zu bestimmen. Stimmen die Lohnangaben von Arbeitnehmer und Arbeitgeber nicht überein, oder bestehen Indizien dafür, dass deren übereinstimmenden Angaben unzutreffend sind, muss das Betreibungsamt den Lohn gemäss den Angaben des Betreibenden als bestrittene Forderung pfänden.