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Regeste

Art. 85a Abs. 2, Art. 173 Abs. 1 und Art. 189 Abs. 2 SchKG; vorläufige Einstellung der Wechselbetreibung, Aussetzung des Konkurses.
Art. 85a SchKG ist anwendbar in der Wechselbetreibung (E. 3.1).
Verhältnis zwischen der vorläufigen Einstellung der Betreibung (Art. 85a Abs. 2 SchKG) und der Aussetzung des Konkurses (Art. 173 Abs. 1 SchKG; E. 3.2).

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Referenzen

Artikel: Art. 85a Abs. 2, Art. 173 Abs. 1 und Art. 189 Abs. 2 SchKG, Art. 85a SchKG, Art. 173 Abs. 1 SchKG