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Regeste

Frist zur Klage gemäss Art. 242 Abs. 2 SchKG.
Das Konkursamt hat bei der Fristansetzung zur Klage gemäss Art. 242 Abs. 2 SchKG vom rechtskräftig gewordenen Kollokationsplan auszugehen.

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Artikel: Art. 242 Abs. 2 SchKG