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Regeste

Unentgeltliche Rechtsverbeiständung (Art. 29 Abs. 3 BV).
Für die vom Konkursamt im Rahmen der Verwertung eines Miteigentumsanteils an einem Grundstück durchzuführende Einigungsverhandlung mit den pfandberechtigten Gläubigern hat der Schuldner keinen Anspruch auf einen unentgeltlichen Rechtsbeistand (E. 2).

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Referenzen

Artikel: Art. 29 Abs. 3 BV