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Regeste

Art. 727a-c und Art. 706 OR. Aktiengesellschaft; Anfechtung der Wahl der Revisionsstelle.
Gesetzliche Wählbarkeitsvoraussetzungen bezüglich Befähigung und Unabhängigkeit (E. 4.1 und 4.2), insbesondere auch hinsichtlich der Vermeidung einer wirtschaftlichen Abhängigkeit der Revisionsstelle vom Mandat wegen der Höhe des ihr daraus zufliessenden Anteils an ihren gesamten Honorareinnahmen (E. 4.2.4).

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Referenzen

Artikel: Art. 706 OR