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Regesto
Allestimento della graduatoria nel concordato con abbandono dell'attivo (art. 316g LEF).
Salvo che siano adempiute le condizioni dell'art. 59 cpv. 2 RUF, non è consentito allestire una graduatoria parziale. Il liquidatore non può quindi, per accelerare la procedura, decidere in un primo tempo esclusivamente sui crediti di cui è chiesta la graduazione nella prima classe.
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Referenzen
Artikel: art. 316g LEF, art. 59 cpv. 2 RUF