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Regesto
Provvedimenti d'urgenza in materia di concorrenza sleale. Competenza.
L'art. 11 cpv. 3 LCSl non vieta ai Cantoni di disciplinare la competenza per provvedimenti d'urgenza che devono essere pronunciati prima che sia promossa la causa principale, e di assoggettare detti provvedimenti al controllo di un'autorità superiore; ciò vale anche laddove l'azione sia stata proposta nel frattempo.
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Referenzen
Artikel: art. 11 cpv. 3 LCSl