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Regeste

Anerkennung eines amerikanischen Urteils (Art. 84 Abs. 1 lit. a OG).
Liegen dem schweizerischen Richter die nach Art. 29 Abs. 1 IPRG erforderlichen Dokumente vor (E. 3a/aa), darf er dem ausländischen Urteil im Rahmen der Verweigerungsgründe von Art. 27 IPRG die Anerkennung nur versagen, wenn einer der in den Absätzen 1 und 2 dieser Bestimmung abschliessend aufgeführten Gründe vorliegt (E. 3a/bb und cc).

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Regeste: deutsch französisch italienisch

Referenzen

Artikel: Art. 84 Abs. 1 lit. a OG, Art. 29 Abs. 1 IPRG, Art. 27 IPRG