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Regeste

Art. 6 ATSG; Beurteilung der Arbeitsunfähigkeit.
Aufgabenteilung von rechtsanwendender Stelle und begutachtender Arztperson bei der Beurteilung der Arbeitsunfähigkeit als Grundlage für den Anspruch auf Invalidenrente (Bestätigung der Rechtsprechung; E. 3.1 und 3.2). Anwendungsfall (E. 3.3).

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Referenzen

Artikel: Art. 6 ATSG