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Regeste

Art. 25bis Abs. 1 lit. a und Art. 25ter FPolV.
Kompetenzdelegation des Bundes an die Kantone zur Bewilligung von Rodungen im Schutzwaldgebiet: Ist eine erste Bewilligung durch Zeitablauf untergegangen und wurden die entsprechenden Rodungen überhaupt nicht vorgenommen, so darf sie bei der Berechnung der anzurechnenden Rodungsfläche in einem späteren Verfahren nicht berücksichtigt werden (E. 2).
Art. 26 FPolV.
Koordination der für die Erstellung eines öffentlichen Werkes notwendigen Bewilligungen mit der Rodungsbewilligung nach Art. 26 FPolV (E. 3).

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Referenzen

Artikel: Art. 26 FPolV, Art. 25bis Abs. 1 lit. a und Art. 25ter FPolV