Wichtiger Hinweis:
Diese Website wird in älteren Versionen von Netscape ohne graphische Elemente dargestellt. Die Funktionalität der Website ist aber trotzdem gewährleistet. Wenn Sie diese Website regelmässig benutzen, empfehlen wir Ihnen, auf Ihrem Computer einen aktuellen Browser zu installieren.
 

Regeste

Kinderrenten für Pflegekinder (Art. 49 AHVV).
Bei der Frage, ob ein Pflegeverhältnis unentgeltlich sei, sind die tatsächlich realisierbaren Unterhaltsbeiträge zu berücksichtigen.

Inhalt

Ganzes Dokument
Regeste: deutsch französisch italienisch

Referenzen

Artikel: Art. 49 AHVV