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Regeste

Art. 14 Abs. 2 AVIG: Befreiung von der Erfüllung der Beitragszeit.
- Ausführungen zum Begriff "aus ähnlichen Gründen" im Sinne von Art. 14 Abs. 2 AVIG. Der Konkurs des Ehegatten stellt grundsätzlich einen solchen "ähnlichen Grund" dar (E. 3a).
- Ein strikter Kausalitätsnachweis im naturwissenschaftlichen Sinne darf nicht verlangt werden; vielmehr ist der erforderliche Kausalzusammenhang bereits zu bejahen, wenn es glaubwürdig und nachvollziehbar erscheint, dass der Entschluss des Versicherten zur Aufnahme oder Erweiterung einer unselbständigen Erwerbstätigkeit im Konkurs seines Ehepartners begründet liegt (E. 3b).

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Referenzen

Artikel: Art. 14 Abs. 2 AVIG