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Regeste

Art. 163 Ziff. 1 Abs. 1 und 3 StGB.
Durch die fälschliche Bezeichnung eines dem Gemeinschuldner gehörenden Vermögensstückes als Dritteigentum wird das Schuldnervermögen zum Scheine vermindert.

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Referenzen

Artikel: Art. 163 Ziff. 1 Abs. 1 und 3 StGB