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Regesto
Art. 13 CP; perizia psichiatrica nei confronti d'un conducente ebbro; eccezioni.
Ove esistano seri dubbi sulla responsabilità d'un conducente ebbro, il giudice è tenuto, in linea di principio, a ordinare una perizia psichiatrica (consid. 2a; conferma della giurisprudenza). Non occorre tuttavia ordinarla se, per valutare la responsabilità, non vi sia alcun altro indizio che la concentrazione alcolica nel sangue (consid. 2b e c).
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Referenzen
Artikel: Art. 13 CP