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Regeste
Art. 42 Abs. 2 BGG, Art. 18 Abs. 1 und Art. 32 Abs. 1 OR ; Pflicht zur Begründung der Rechtsverletzungen; Willenserklärung durch einen Vertreter.
Anforderungen an die Begründung, welche die Verfahrensparteien zu erfüllen haben (E. 2). Auslegung des Willens des Vertreters, der dem Vertretenen zugerechnet wird (E. 4).
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Artikel:
Art. 42 Abs. 2 BGG,
Art. 18 Abs. 1 und