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Regeste
Steigerungserwerb durch eine Aktiengesellschaft; Anwendung von Art. 628 Abs. 2 OR betreffend Sachübernahme.
Der auf dem Wege der Steigerung erfolgte und unbestreitbar zur statutarischen Tätigkeit der ersteigernden Gesellschaft gehörende Erwerb von Vermögenswerten - im konkreten Fall eines Hotelkomplexes - fällt nicht unter Art. 628 Abs. 2 OR (E. 4).
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Referenzen
Artikel: Art. 628 Abs. 2 OR