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Regeste

Art. 46 Ziff. 3 StGB.
Recht des in den Straf- oder Massnahmevollzug Eingewiesenen zum freien Verkehr mit seinem Rechtsanwalt oder nach kantonalem Recht anerkannten Rechtsbeistand. Umfang, insbesondere bei Gefangenen mit besonderen Sicherheitsrisiken.

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Referenzen

Artikel: Art. 46 Ziff. 3 StGB