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Regeste

Art. 4 BV; Zahlung von Auslagen aus dem Verdienstanteil.
Die Verfügung, während des Freiheitsentzuges aus dem Sperrkonto eines Gefangenen eine Auslage zu bezahlen, bedarf gemäss Art. 377 Abs. 2 StGB einer entsprechenden Vorschrift in der Anstaltsverordnung.

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Referenzen

Artikel: Art. 4 BV, Art. 377 Abs. 2 StGB