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Regesto
1. Al genitore a cui sia stato ridotto il diritto di visita non è consentito di provvedere direttamente, agendo per proprio conto, ad una compensazione del tempo di visita di cui è stato privato (consid. 1a).
2. L'arbitrario eccessivo esercizio del diritto di visita esclude la possibilità di prevalersi della non punibilità per ragione fattasi legittimamente (consid. 2).
3. Uso abusivo del diritto di querela. Presupposti (consid. 3).
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Referenzen
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