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Regesto
Art. 15 AIMP (indennità per carcere ingiustificato).
- Il termine per presentare reclamo contro la decisione dell'UFP è di 30 giorni (art. 100 cpv. 4 DPA, applicabile per analogia) (consid. 1).
- Il termine di prescrizione del diritto all'indennità è di un anno dal giorno in cui l'autorità competente ha deciso definitivamente, nella fattispecie dal giorno in cui l'UFP ha rifiutato l'estradizione (art. 100 cpv. 1 DPA; consid. 2).
Inhalt
Ganzes Dokument
Regeste:
deutsch
französisch
italienisch
Referenzen
Artikel: Art. 15 AIMP, art. 100 cpv. 4 DPA, art. 100 cpv. 1 DPA