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Regesto
Rimedi giuridici della procedura cantonale (art. 13 cpv. 2 LEF).
Ove il diritto cantonale preveda un'autorità di vigilanza inferiore e un'autorità di vigilanza superiore, esse devono, in virtù del diritto federale, rispettare il doppio grado di giurisdizione. L'autorità di vigilanza superiore non può quindi decidere quale autorità cantonale di prima e unica istanza.
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Referenzen
Artikel: art. 13 cpv. 2 LEF