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Regeste

Art. 148 Abs. 1 StGB.
Arglist bei Darlehensbetrug.
Ist der Borger verpflichtet, dem Darleiher unaufgefordert seine Überschuldung bekannt zu geben?

Inhalt

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Regeste: deutsch französisch italienisch

Referenzen

Artikel: Art. 148 Abs. 1 StGB