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Regeste
Art. 27 Abs. 1 SVG, Art. 21 Abs. 1 und 54 Abs. 3 SSV.
1. Während des Sicherheitshalts in Stopstrassen darf die Front des Fahrzeuges nicht über die weisse Haltelinie hinausragen (Erw. 1 und 2).
2. Vorsichtspflicht des Wartepflichtigen bei der Wegfahrt aus einer unübersichtlichen Stopstrasse (Erw. 1c).
Inhalt
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Regeste:
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französisch
italienisch
Referenzen
Artikel: Art. 27 Abs. 1 SVG