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Regeste

Betreibung unter Ehegatten (Art. 173 ff. ZGB).
Prozessentschädigungen im Streit um Unterhaltsbeiträge sind auch dann gemäss Art. 176 Abs. 2 ZGB vom Zwangsvollstreckungsverbot ausgenommen, wenn sie dem unterhaltspflichtigen Ehegatten zugesprochen worden sind (Klarstellung der Rechtsprechung).

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Referenzen

Artikel: Art. 173 ff. ZGB, Art. 176 Abs. 2 ZGB