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Regeste
Betreibung unter Ehegatten (Art. 173 ff. ZGB).
Prozessentschädigungen im Streit um Unterhaltsbeiträge sind auch dann gemäss Art. 176 Abs. 2 ZGB vom Zwangsvollstreckungsverbot ausgenommen, wenn sie dem unterhaltspflichtigen Ehegatten zugesprochen worden sind (Klarstellung der Rechtsprechung).
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Referenzen
Artikel: Art. 173 ff. ZGB, Art. 176 Abs. 2 ZGB