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Regesto
Art. 58 cpv. 1 Cost.; obbligo d'astensione del funzionario e del membro di un'autorità.
- La garanzia dell'art. 58 cpv. 1 Cost. può essere invocata soltanto nel quadro di una procedura giudiziaria. L'obbligo di astensione dei membri di un'autorità amministrativa è disciplinato dal diritto cantonale, come pure all'art. 4 Cost. (consid. 2a).
- Un obbligo d'astenersi sussiste in virtu dell'art. 4 Cost. soltanto laddove la persona in questione abbia un interesse personale all'affare da trattare (consid. 2b).
Inhalt
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Regeste:
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Referenzen
Artikel: Art. 58 cpv. 1 Cost., art. 4 Cost.