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Regeste
Art. 29 al. 1 LAI.
- L'allocation d'une rente entière suivant la variante II présuppose, outre une invalidité de deux tiers au moins, une incapacité de travail de deux tiers au moins en moyenne pendant 360 jours.
- Faits déterminants: prise en considération, à titre exceptionnel, de faits qui se sont produits postérieurement à la décision (consid. 2d).
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Referenzen
Artikel: Art. 29 al. 1 LAI