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Regeste

Haftung der Bahn beim Transport lebender Tiere, ETrG Art. 48 Abs. 3, TrRegl Art. 122.
Beschränkung der Haftung wegen der besonderen Gefahren des Tiertransports. Beweislast. (Erw. 3).
Begriff der besonderen Gefahr (Erw. 4).
Wegfall der Haftungsbeschränkung beim Nachweis einer andern Schadensursache (Erw. 5).
Frage des adäquaten Kausalzusammenhanges zwischen der Verletzung eines Pferdes und nachheriger Notschlachtung wegen Tetanus (Erw. 6).