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Regeste

Art. 85 ZSG; Art. 66 ZSV.
Diese Bestimmungen bilden keine Grundlage dafür, einen bereits im Zivilschutz Eingeteilten, der infolge Krankheit einem Kursaufgebot keine Folge leistet, zur Rechenschaft zu ziehen.

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Referenzen

Artikel: Art. 85 ZSG, Art. 66 ZSV