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Regeste

Art. 12 Abs. 2 VRV; brüskes Bremsen (Schikanestop).
1. Brüsk im Sinne von Art. 12 Abs. 2 VRV bremst auch, wer - wenn ein anderes Fahrzeug folgt - auf Autobahnen sein Fahrzeug durch Bremsen mehr als nur unwesentlich verzögert (E. 1b; Präzisierung der Rechtsprechung).
2. Brüskes Bremsen stellt nur dann eine Verletzung von Art. 12 Abs. 2 VRV dar, wenn durch dieses Verhalten andere Verkehrsteilnehmer gefährdet werden (E. 1c).

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Referenzen

Artikel: Art. 12 Abs. 2 VRV