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Regeste

Genehmigung des Freihandverkaufs eines Mündelgrundstückes (Art. 404 Abs. 3 ZGB); Zivilrechtsstreitigkeit (Art. 44/46 OG)
Gegen den Entscheid einer vormundschaftlichen Aufsichtsbehörde, in welchem die gemäss Art. 404 Abs. 3 ZGB für den Verkauf eines Grundstücks aus freier Hand erforderliche Genehmigung verweigert wird, ist die Berufung nicht zulässig, da es sich dabei um eine Frage der nichtstreitigen Gerichtsbarkeit handelt.

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Referenzen

Artikel: Art. 404 Abs. 3 ZGB