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Regeste

Anfechtung eines Werkvertrages wegen Irrtums.
Art. 373 Abs. 2 OR ist eine Sonderregel, welche der allgemeinen Bestimmung des Art. 24 Abs. 1 Ziff. 4 OR vorgeht.

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Referenzen

Artikel: Art. 373 Abs. 2 OR, Art. 24 Abs. 1 Ziff. 4 OR