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Regeste

Wehrsteuer:
1. Die aus Unfallversicherung im Todesfall an die Hinterlassenen ausgerichtete Kapitalleistung wird bei ihnen als Einkommen erfasst, gleichgültig, ob sie den Anspruch durch Begünstigung oder kraft Erbrechts erworben haben.
2. Bei der Zwischenveranlagung, zu welcher der Todesfall Anlass gibt, ist die Versicherungssumme zu berücksichtigen.