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Regeste
Art. 46 Abs. 2 BV (Verbot der Doppelbesteuerung); Abzug des AHV-Sonderbeitrages bei der Veräusserung einer ausserkantonalen geschäftlichen Liegenschaft.
Der zufolge Veräusserung einer ausserhalb des Wohnsitzkantons des Steuerpflichtigen gelegenen geschäftlichen Liegenschaft geschuldete AHV-Sonderbeitrag (Art. 23bis AHVV; SR 831.101) ist vollumfänglich dem Liegenschaftskanton zuzuweisen.
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Referenzen
Artikel: Art. 46 Abs. 2 BV, Art. 23bis AHVV