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Regeste

Mitbenützungsrecht, Art. 8 aPatG. Begriff der besonderen Veranstaltung.
Verjährung des Schadenersatzanspruchs aus Patentverletzung, Art. 48 aPatG. Bei fortgesetzter Verletzung beginnt die Verjährung erst mit der letzten Verletzungshandlung zu laufen.