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Regeste

Rückzug eines Rechtsvorschlags.
Der Rückzug entfaltet seine Wirkung auch dann, wenn der Betreibungsschuldner eine entsprechende klare schriftliche Erklärung dem Gläubiger gegenüber abgibt, dieser die Rückzugserklärung beim Betreibungsamt einreicht und aus den Umständen zu schliessen ist, dass eine konkludente Ermächtigung des Betreibungsschuldners zu dieser Weiterleitung vorliegt (E. 3).