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Regeste

Lohnpfändung; Existenzminimum.
Das Betreibungsamt rechnet, gemäss von der kantonalen Aufsichtsbehörde erlassenen Richtlinien, zu den Grundansätzen nach den Elmerschen Tabellen einen - nach Verdienstkategorien abgestuften - prozentualen "Sozialzuschlag" hinzu. Dies fällt in den Rahmen des nach Art. 93 SchKG dem Betreibungsamt zustehenden Ermessens und verletzt nicht Bundesrecht.

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Referenzen

Artikel: Art. 93 SchKG