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Regeste

Art. 11 Abs. 3 lit. e ELG; Nichtanrechnung von Stipendien.
Auch soweit Stipendien im Sinne von Art. 11 Abs. 3 lit. e ELG die Deckung des Lebensunterhaltes bezwecken, besteht keine Veranlassung, sie für die Ergänzungsleistungen als anrechenbares Einkommen zu berücksichtigen (E. 3.3).

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Referenzen

Artikel: Art. 11 Abs. 3 lit. e ELG