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Regeste
Art. 312 Abs. 1 und Art. 313 ZPO ; Zustellung der Berufung an die Gegenpartei; Anschlussberufung.
Zustellung der Berufung an die Gegenpartei zur schriftlichen Stellungnahme; Grundsätze. Begriffe der offensichtlich unzulässigen oder offensichtlich unbegründeten Berufung nach Art. 312 Abs. 1 ZPO. Voraussetzungen und Zweck der Anschlussberufung (E. 4).
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Artikel:
Art. 312 Abs. 1 und