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Regeste
Anfechtung eines Vereinsbeschlusses; Persönlichkeitsrecht des Vereinsmitglieds.
Der Beschluss der Gesellschaft der Ärzte des Kantons Zürich, in einer Vereinbarung mit dem Apothekerverein des Kantons Zürich auf die Selbstdispensation in den Städten Zürich und Winterthur zu verzichten, verletzt die Persönlichkeitsrechte der Mitglieder der Gesellschaft im Sinne von Art. 27 ZGB nicht.
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Referenzen
Artikel: Art. 27 ZGB