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Regeste

Art. 36 Abs. 3 SVG.
Wo von mehreren Spuren einer Fahrbahn die eine mit einem beschränkten Fahrverbot belegt ist, indem sie den öffentlichen Verkehrsmitteln (Bus) vorbehalten wird, hat der sie zu queren beabsichtigende Linksabbieger den entgegenkommenden Fahrzeugen den Vortritt zu lassen, selbst wenn diese zur Benützung der reservierten Spur nicht berechtigt sind.

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Referenzen

Artikel: Art. 36 Abs. 3 SVG