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Regeste

Art. 36 Abs. 2 SVG, Art. 14 Abs. 1 und 15 Abs. 2 VRV, neu Art. 24 Abs. 4 SSV; Vortrittsrecht im Kreisverkehr.
Die Signale "Kein Vortritt" mit der Zusatztafel "Kreisvortritt" sowie "Kein Vortritt" mit dem neuen Zeichen "Kreisverkehr" bedeuten, dass Linksvortritt gilt.

Inhalt

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Regeste: deutsch französisch italienisch

Referenzen

Artikel: Art. 36 Abs. 2 SVG, Art. 24 Abs. 4 SSV