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Regeste

Art. 24c und 37a RPG, Art. 43 RPV; Verweigerung der Ausnahmebewilligung für die Umwandlung einer zonenwidrig gewordenen Sägerei in Ferienwohnungen.
Die vollständige Umwandlung einer zonenwidrig gewordenen Sägerei in Ferienwohnungen stellt keine teilweise Änderung im Sinne von Art. 24c RPG dar (E. 2.1).
Eine solche Umwandlung kann auch nicht gestützt auf Art. 43 RPV bewilligt werden, weil Art. 37a RPG als Delegationsnorm nur Zweckänderungen zonenwidrig gewordener Gewerbebauten zulässt, die weiterhin gewerblich genutzt werden (E. 2.2-2.7).
Das Vermieten von Wohnungen stellt keine gewerbliche Nutzung im Sinne von Art. 37a RPG dar (E. 3).

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Referenzen

Artikel: Art. 24c und 37a RPG, Art. 43 RPV, Art. 24c RPG