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Regeste

Art. 26 Vollziehungsverordnung vom 1. Oktober 1965/25. August 1971 zum BG betreffend die eidgenössische Oberaufsicht über die Forstpolizei. Rodung: Abwägung der Interessen.
Güterzusammenlegung. Zuweisung eines bewaldeten Grundstücks als Bauland. Bedeutung für die Beurteilung eines späteren Rodungsgesuchs. Grundsatz von Treu und Glauben.