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Regeste

Miete; Schlichtungsverfahren (Art. 274a OR).
Wie bei allen Streitigkeiten aus der Miete von Wohn- und Geschäftsräumen ist bei einem Streit betreffend Schadenersatzforderungen des Vermieters wegen schädigendem Gebrauch der Mietsache zwingend zuerst ein Schlichtungsverfahren durchzuführen.

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Referenzen

Artikel: Art. 274a OR