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Regeste

Begründungspflicht (Art. 35 VwVG).
Die Begründung braucht nicht in der Verfügung selbst enthalten zu sein (E. 2).
Eintragung einer Marke (Art. 14 Abs. 1 Ziff. 2 MSchG).
Schutzunfähigkeit der Marke "RFS INFORMATIC" für Druckereierzeugnisse sowie Computer Soft- und Hardware wegen beschreibenden Charakters ("INFORMATIC") und mangelnder Unterscheidungskraft (Buchstabengruppe "RFS") (E. 3).

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Referenzen

Artikel: Art. 35 VwVG, Art. 14 Abs. 1 Ziff. 2 MSchG