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Regeste

Ausführung von gefälschten Zahlungsaufträgen durch eine Bank; Wegbedingung der Haftung.
1. Gültigkeit einer vorgedruckten Freizeichnungsklausel, die vom Kontoinhaber unterschriftlich anerkannt worden ist (E. 2).
2. Frage offen gelassen, ob Art. 100 Abs. 2 und Art. 101 Abs. 3 OR auch auf Banken anwendbar sind, weil hier die Bank kein Verschulden trifft (E. 3).

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Referenzen

Artikel: Art. 100 Abs. 2 und Art. 101 Abs. 3 OR