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Regeste
Art. 70 Abs. 2 ATSG; Vorleistungspflicht; Gesetzeslücke.
In Ergänzung von Art. 70 Abs. 2 ATSG ist die Invalidenversicherung vorleistungspflichtig für Hilfsmittel, deren Übernahme durch die Invaliden- oder Unfallversicherung umstritten (und durch die Krankenversicherung ausgeschlossen) ist (E. 5.6).
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Referenzen
Artikel: Art. 70 Abs. 2 ATSG