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Regeste

Zerstörung urheberrechtsverletzender Werkexemplare, Art. 54 Abs. 1 lit. a URG.
Der Kinoinhaber, der blosser Mieter des von ihm vorgeführten, unter Verletzung des Urheberrechts hergestellten Films ist, ist für das Zerstörungsbegehren passiv legitimiert (Erw. 3).
Zerstörung nur des Films oder auch des Reklamematerials für diesen? (Erw. 4, 5).

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Referenzen

Artikel: Art. 54 Abs. 1 lit. a URG