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Regeste

Art. 266n OR. Separate Zustellung der Kündigung an den Ehegatten des Mieters.
Wie für die Kündigung selbst gilt auch für das dem Ehegatten separat zuzustellende Kündigungsschreiben, dass empfangsbedürftige Willenserklärungen dem Adressaten zugehen, sobald sie in seinen Machtbereich gelangen. Zustellung an die Ehefrau durch Übergabe des an sie adressierten Kündigungsdoppels an den Ehemann (E. 3).

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Referenzen

Artikel: Art. 266n OR